Aufgaben des Jugendwarts

Wichtige Einzelaufgaben
  • Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen im Verein (im Idealfall von einer Jugendvollversammlung gewählt)
  • Tätigkeit als Jugendleiter, Übungsleiter oder Betreuer
  • Verbreiterung des breiten- und freizeitsportlichen Angebots für Kinder und Jugendliche (z. B. Sport- und Spielfeste, Sportsfunfeten, Jugendsportabzeichen, Fitnesstests)
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Leistungssport (z. B. Initiierung von sportärzlichen Untersuchungen, Betreuung bei Wettkämpfen)
  • Förderung der allgemeinen Jugendarbeit
  • Nutzung der vielfältigen Aus- und Fortbildungsangebote der Sportverbände
  • Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen (z. B. Sportversicherung)
Laufende Sachaufgaben
  • Laufende Verbesserung der Jugendarbeit
  • Verfassung von Berichten für den Vereinsvorstand und die regionale Presse
Planungsaufgaben
  • Koordination der abteilungsübergreifenden Kinder und Jugendarbeit, gegebenenfalls Beantragung von Zuschüssen unter Einbindung und Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen
  • Initiierung von Jugendtreffs, Planung eventuell auch Durchführung von Bastelnachmittagen, Spieletraffs, Filmabenden, Grillfeiern, Fahrradtouren
  • Initiierung und Mitgestaltung von Festen (Weihnachts-, Faschingsfeiern, Jugenddiskos etc.)
  • Initiierung und eventuell auch Gestaltung einer Jugendzeitung
  • Planung und eventuell auch Durchführung von Freizeiten, Wanderungen, internationalen Jugendbegegnungen
Organisationsaufgaben
  • Einberufung und Leitung der Jugendvollversammlung
  • Fördern von Nachwuchskräften für Führungs- oder Betreuungsaufgaben (evtl. durch Ausbildung zum/zur Sportassistent/in
  • Leitung eines Jugendausschusses
  • Koordination der Jugendarbeit in den verschiedenen Abteilungen
  • Ansprechpartner für alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
  • Vertretung der Jugend im Vorstand und Mitarbeit im Vorstand in allen Vereinsangelgenheiten
  • Organisation des Spielbetriebs (insbesondere bei Mannschaftssportarten)
  • Ansprechpartner für Eltern, sofern dies nicht ins Aufgabenfeld der zuständigen Übungsleiter fällt
  • Unterstützung bei organisatorischen Problemen im Kinder- und Jugendbereich (Hallennutzung, Nutzung des Vereinsheims)
  • Kontaktpflege zur örtlichen Jugendpflege, zum Jugendausschuss des Sportkreises und zu den Ansprechpartnern des Verbandes (evtl. auch zu Schulen, Kindergärten, Jugendringen, anderen Verbänden)
Kontrollaufgaben
  • überwacht Jugend-/Übungsleiter und den Jugendbetrieb
Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
  • bildet Jugendliche für die Vereinsarbeit heran
Entscheidungsbefugnisse
  • entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand, eventuell unterstützt durch einen Jugendausschuss anstehende Vereinsangelegenheiten
  • verwaltet eigenen Jugendetat
Unterschriftenbefugnisse
  • ist zeichnungsberechtigt für seine Ressortangelegenheiten im Innenverhältnis
Regeln für die Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern des Vereins
  • gibt mündliche und schriftliche Anweisungen auf der Grundlage der kooperativen Führung, unterstützt durch Jugendsprecher und/oder einen Jugendausschuss
Berichte
  • unterrichtet den Vorstand über die Ressortangelegenheiten
Vertretung
  • läßt sich bei Verhinderung vom/von der stellvertretenden Jugendwart/in vertreten