Kinder- und Jugendabteilung

Zur Kinder- und Jugendabteilung gehören automatisch alle im Verein angemeldeten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 25 Jahre. Auch alle Trainer und Übungsleiter aller SVA-Sparten, die Kinder und Jugendliche trainieren, sowie alle Betreuer von Kinder- und Jugendgruppen des SVA sind Mitglieder der Jugendabteilung.