Was sind die Aufgaben der Jugendsprecher?

Der Jugendsprecher oder die Jugendsprecherin vertreten gemeinsam mit dem Jugendwart die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Verein. Sie können in der Jugendabteilung oder in den Sparten des SVA tätig sein.

 

Ab dem 12. Lebensjahr (bis zum 25. Lebensjahr) können sie von der Jugendvollversammlung (Jugendtag) für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt werden. Sie sind Mitglieder im Jugendausschuss und können dort weitere Funtionen z. B. Jugendsprecher/in mit Stimmrecht im Vorstand (ab 14 Jahre), Jugendkassenwart/in oder Jugendschriftführer/in übernehmen. Der Jugendausschuss trifft sich normalerweise einmal im Quartal und tauscht sich aus. 

 

Die Jugendsprecher sind das Bindeglied zwischen Kindern/Jugendlichen aus dem Verein und dem Vorstand. Sie sehen Interessen, Probleme oder Konflikte aus einem anderen Blickwinkel als ein Erwachsener und werden von ihresgleichen eher als Vertrauensperson akzeptiert. Zusammen mit dem Jugendwart versuchen sie Lösungen zu finden.

 

Sie wissen auch eher, was gerade "in" ist und können sich bei Veranstaltungen oder Vereinsfesten mit ihren Ideen einbringen. Auch bei der Organisation von Freizeitfahrten oder Zeltlagern sind sie als Helfer immer gern gesehen und entlasten damit den Vorstand und das Organisationsteam.

 

Unsere Jugendsprecher können spezielle Ausbildungen oder Fortbildungen von der Sportjugend Hessen e. V. besuchen und sich entsprechend ihrer Funktion qualifizieren.

 

Sie erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Bescheinigung, welche als "Beiblatt zum Zeugnis" immer einen guten Eindruck z. B. bei Bewerbungen macht.